Jordanien A-Z


AUSREISE

Eine Ausreisesteuer von 8 JOD ist an allen Grenzübergängen außer den Flughäfen zu entrichten.

Israel:

Es gibt drei Grenzübergänge zwischen Jordanien und Israel.

Die Allenby/King Hussein-Brücke, 57 km von Amman entfernt, befindet sich im südlichen Jordantal und ist von Sonntag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 21:00 Uhr und von Freitag bis Samstag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr geöffnet.

Der Grenzübergang Sheikh Hussein / Nördliche Grenze ist 90 km von Amman entfernt. Er befindet sich im Norden, in der Nähe des Tiberiassees (See Genezareth),

Öffnungszeiten:

Sonntag - Donnerstag: 08:30 - 19:30 Uhr

Freitag - Samstag: 10:00 - 18:00 Uhr


BOTSCHAFT

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Abdullah Abu Al-Haija Street 28, Amman 11183, Jordanien

Telefon: +962 6 590 1400

E-Mail: info@amman.diplo.de


EINREISE

Einreisebestimmungen für das Haschemitisches Königreich Jordanien

sind aktuell nachzuschlagen beim Auswärtigen Amt

Reisepass

Ich reise mit Reisepass. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit diesem möglich, wenn er bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist und zwei freie Seiten aufweist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jordanien ein Visum.

einmalige Einreise bei einem max. Aufenthalt von 30 Tagen ¯\_(ツ)_/¯

Gebühr 40 JOD

 

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich.

 

WICHTIG: Erwerbe ich im Vorfeld der Reise den Jordan-Pass online, wird die Visa-Gebühr bei Einreise gegen Vorlage des Jordan-Pass (Ausdruck) erlassen.


FÜHRERSCHEIN

Wir reisen, wie empfohlen, mit nationalem und internationalem Führerschein. Beide sollten für den Reisezeitraum gültig sein. Unsere liefen im Januar 2024 ab.

O intern. Führerschein erneuern!


WÄHRUNG

Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Banknoten gibt es im Wert von 1, 5, 10, 20 und 50 Dinar.

Ein Dinar ist in 100 Piaster unterteilt. Diese Hundertsteleinteilung löste 1992 die Aufteilung des Dinar in 10 Dirham oder 1000 Fils ab. Es sind nun Münzen im Wert von 1 Piaster, 5 Piaster, 10 Piaster, ¼ Dinar und ½ Dinar in Umlauf.

1 EUR = 0,78 JOD

1 JOD = 1,28 EUR

10 JOD = 12,76 EUR

1 USD = 0,71 JOD (fix)

gekoppelt seit 1995